Willkommen zur ersten Ausgabe der Immobilien-News Bern. Hier fassen wir zusammen, was sich auf dem Immobilienmarkt im Kanton Bern und in der Schweiz bewegt, und ordnen es für Eigentümerinnen und Eigentümer ein: kurz, mit Quelle und ohne Fachchinesisch.
Die wichtigste Nachricht kommt diesmal vom Regierungsrat. Mitte Oktober hat er vorgelegt, wie der Kanton Bern den Wegfall des Eigenmietwerts umsetzen will. Wer in den nächsten Jahren renovieren möchte oder eine Zweitliegenschaft besitzt, sollte diese Vorlage kennen.
Auf einen Blick
- Ab 2029 ist Unterhalt am Eigenheim grundsätzlich nicht mehr abziehbar. Der Regierungsrat hat die Steuergesetzrevision 2029 in die Vernehmlassung geschickt; Kosten für Energiesparmassnahmen, Denkmalpflege und den Rückbau vor einem Ersatzneubau sollen bei den Kantons- und Gemeindesteuern abziehbar bleiben.
- Amtliche Werte: Der Kanton Bern will ein neues Bewertungssystem. Bei Wohnliegenschaften sollen unter anderem die Versicherungswerte der Gebäudeversicherung genutzt werden; danach soll eine allgemeine Neubewertung folgen.
- Zehnjährige Festhypotheken Ende September über 2 Prozent, trotz Leitzins null. Der Richtsatz für zehnjährige Festhypotheken stieg bis Ende September auf 2.07 Prozent.
- Eigentumswohnungen in der Region Bern im dritten Quartal 2 Prozent teurer. Eigentumswohnungen verteuern sich weiter, Einfamilienhäuser werden im Mittelland im September leicht günstiger ausgeschrieben.
- Handänderungssteuer: Mehr Käufer sollen von der Befreiung profitieren. Der Regierungsrat will die Voraussetzungen lockern und das Verfahren umstellen; der Freibetrag von 800'000 Franken bleibt.
- Tram nach Ostermundigen: Der Bund erteilt die Baubewilligung. Das Bundesamt für Verkehr hat die Plangenehmigung für die gut 4.4 Kilometer lange Neubaustrecke erteilt.
- Stadt Bern stimmt am 29. November über Budget und Zentrum Bethlehem ab. Steueranlage und Liegenschaftssteuer sollen gleich bleiben; in Bethlehem sind rund 200 Wohnungen geplant.
- Bundesrat lehnt die Mietpreis-Initiative ab und plant einen Gegenvorschlag. Statt einer automatischen Mietzinskontrolle will der Bundesrat eine statistische Vergleichsmiete für den Anfangsmietzins.
Steuern, Kanton Bern
Ab 2029 ist Unterhalt am Eigenheim grundsätzlich nicht mehr abziehbar
Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 können Eigentümerinnen und Eigentümer die Kosten für Instandstellung und Unterhalt ihres selbst bewohnten Eigenheims grundsätzlich nicht mehr von den Steuern abziehen. Das folgt aus der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025. Der Kanton Bern passt sein Steuergesetz mit der Steuergesetzrevision 2029 an, die der Regierungsrat am 15. Oktober in die Vernehmlassung geschickt hat. Bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften bleiben die Kosten abziehbar.
Bei den Kantons- und Gemeindesteuern will der Regierungsrat drei Ausnahmen zulassen: Kosten für die Denkmalpflege, für den Rückbau vor einem Ersatzneubau sowie für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, Letztere bis 2050. Bei der direkten Bundessteuer bleiben nur die Denkmalpflegekosten abziehbar. Die Vernehmlassung läuft bis am 15. Januar 2027.
Neu sollen die Gemeinden überwiegend selbst genutzte Zweitliegenschaften mit einer zusätzlichen Liegenschaftssteuer von höchstens 3 Promille des amtlichen Werts belasten können. Als überwiegend selbst genutzt gilt eine Zweitwohnung, die im Steuerjahr an weniger als 183 Tagen vermietet ist. Die Steuer ist freiwillig, jede Gemeinde entscheidet selbst. Dafür braucht es eine Änderung der Kantonsverfassung; die Volksabstimmung ist für die zweite Hälfte 2028 vorgesehen.
Was das für Sie heisst: Bis und mit Steuerjahr 2028 bleibt Unterhalt am selbst bewohnten Eigenheim abziehbar. Im Kanton Bern zählt nach heutiger Praxis das Rechnungsdatum: Die Schluss- oder Teilrechnung muss bis Ende 2028 gestellt sein, eine Akontorechnung genügt nicht. Wer ohnehin eine Renovation plant, stimmt den Zeitpunkt am besten mit der Steuerberatung ab. Für selbst genutzte Ferienwohnungen kann je nach Gemeinde eine Zusatzsteuer dazukommen; beschlossen ist das noch nicht.
Quellen: Regierungsrat des Kantons Bern, ; Steuerverwaltung des Kantons Bern, TaxInfo Systemwechsel, abgerufen am ; Steuerverwaltung des Kantons Bern, TaxInfo Grundstückskosten ab 2029, ; Steuerrekurskommission des Kantons Bern, Entscheid 100 2023 496,
Steuern, Kanton Bern
Amtliche Werte: Der Kanton Bern will ein neues Bewertungssystem
Mit derselben Vorlage will der Regierungsrat die amtliche Bewertung neu aufstellen. Das neue System (Projekt «NewAB») soll einfacher und nachvollziehbarer werden und sich unter anderem auf vorhandene Daten stützen: bei privaten Liegenschaften auf die Versicherungswerte der Gebäudeversicherung Bern, bei gewerblichen auf die Soll-Mieterträge.
Laut Pilotstudien der Steuerverwaltung führt das neue System insgesamt zu vergleichbaren Werten. In Einzelfällen können sich die Werte jedoch erheblich verändern. Nach der Einführung soll eine allgemeine Neubewertung aller Liegenschaften folgen. Die letzte allgemeine Neubewertung fand 2020 statt.
Was das für Sie heisst: Der amtliche Wert ist im Kanton Bern die Grundlage für die Vermögenssteuer und die Liegenschaftssteuer der Gemeinden. Neue Werte gibt es noch keine: Zuerst muss der Grosse Rat das neue System beschliessen, danach folgt die Neubewertung. Für einen Verkauf zählt ohnehin nicht der amtliche Wert, sondern der Marktwert.
Quellen: Regierungsrat des Kantons Bern, ; Steuerverwaltung des Kantons Bern, Erläuterungen zur amtlichen Bewertung, abgerufen am
Zinsen, Schweiz
Zehnjährige Festhypotheken Ende September über 2 Prozent, trotz Leitzins null
Die Schweizerische Nationalbank hat den Leitzins am 24. September bei 0 Prozent belassen. Die Festhypotheken sind trotzdem gestiegen: Der durchschnittliche Richtsatz für zehnjährige Festhypotheken lag laut Comparis am 30. September bei 2.07 Prozent, Ende Juni waren es 1.77 Prozent. Der Richtsatz für fünfjährige Festhypotheken lag bei 1.90 Prozent.
Grund sind vor allem die gestiegenen Zinsen am Kapitalmarkt: Der zehnjährige Swapsatz kletterte von 0.53 auf 0.83 Prozent. Erstrangige SARON-Hypotheken wurden weiterhin zwischen 0.8 und 1.2 Prozent angeboten. Der beste ausgehandelte Zins für eine zehnjährige Festhypothek lag bei 1.60 Prozent, deutlich unter dem Richtsatz.
Was das für Sie heisst: Für Käuferinnen und Käufer wird die Finanzierung etwas teurer. Gebremst hat das die Preise bisher nicht: Laut Raiffeisen bleibt das Angebot zu knapp. Wer eine Hypothek erneuert, vergleicht mit Vorteil mehrere Angebote: Zwischen Richtsatz und bestem ausgehandeltem Zins lag fast ein halber Prozentpunkt. Der nächste Zinsentscheid der Nationalbank folgt am 10. Dezember.
Quellen: Comparis, Hypothekenbarometer, ; Schweizerische Nationalbank, ; Schweizerische Nationalbank, Terminkalender, abgerufen am ; Raiffeisen Schweiz,
Preise, Region Bern
Eigentumswohnungen in der Region Bern im dritten Quartal 2 Prozent teurer
Die Transaktionspreise für Eigentumswohnungen sind im dritten Quartal gegenüber dem Vorquartal schweizweit um 1.7 Prozent gestiegen, in der Region Bern um 2.0 Prozent. Das zeigen die Indizes von Wüest Partner. Bei den Einfamilienhäusern haben die Preise schweizweit praktisch stagniert; einen Wert für Bern nennt die Meldung nicht.
Raiffeisen misst bei Einfamilienhäusern dagegen steigende Preise: schweizweit plus 2.0 Prozent gegenüber dem Vorquartal und 3.6 Prozent mehr als vor einem Jahr, bei Stockwerkeigentum 5.9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Angebotspreise im ImmoScout24-Kaufindex zeigen ein gemischtes Bild: Im Mittelland wurden Einfamilienhäuser im September 1.4 Prozent günstiger ausgeschrieben als im Vormonat, schweizweit liegen sie 4.1 Prozent über dem Vorjahr.
Was das für Sie heisst: Laut Raiffeisen bleibt das Angebot an Wohneigentum knapp. Angebotspreise zeigen, was Verkäufer verlangen, nicht was sie erzielen. Für einen realistischen Preis zählen Lage, Zustand und vergleichbare Verkäufe in der Umgebung.
Quellen: Wüest Partner via cash.ch, ; Raiffeisen Schweiz, ; ImmoScout24-Kaufindex (SMG),
Steuern, Kanton Bern
Handänderungssteuer: Mehr Käufer sollen von der Befreiung profitieren
Wer im Kanton Bern Wohneigentum als Hauptwohnsitz kauft, ist unter bestimmten Voraussetzungen auf den ersten 800'000 Franken des Kaufpreises von der Handänderungssteuer befreit. Der Regierungsrat will diese Befreiung ausweiten und hat am 6. Oktober eine Änderung des Handänderungssteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt; sie dauert bis am 7. Januar 2027.
Neu soll genügen, dass die Käuferschaft die Liegenschaft innerhalb von vier Jahren nach dem Kauf während mindestens sechs Monaten ununterbrochen als Hauptwohnsitz nutzt. Heute muss sie innert eines Jahres einziehen (bei Neubauten und grossen Renovationen innert zwei Jahren) und die Liegenschaft danach mindestens zwei Jahre ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich zum Wohnen nutzen. Neu soll auch profitieren, wer einen Teil vermietet oder als Büro nutzt. Befreit wären zudem Parkplätze, Bastelräume und Ähnliches, sofern sie im selben Vertrag wie die Wohnung gekauft werden und dem Wohnen dienen.
Auch das Verfahren ändert sich: Die Steuer würde bei der Grundbuchanmeldung fällig und zurückerstattet, wenn die Käuferschaft innert vier Jahren ab dem Kauf ein Gesuch stellt und die Voraussetzungen erfüllt. Die heutige Stundung fiele weg. Zweitwohnungen, Ferien- und Geschäftshäuser bleiben wie bisher steuerpflichtig. Laut Regierungsrat tritt die Änderung frühestens im dritten Quartal 2028 in Kraft; bis dahin gilt das heutige Recht.
Was das für Sie heisst: Steuerpflichtig ist im Kanton Bern die Käuferschaft; die Steuer beträgt 1.8 Prozent des Kaufpreises. Für Verkäufer zählt der indirekte Effekt: Eine breitere Befreiung macht eine Wohnung oder ein Haus, von dem ein Teil vermietet oder als Büro genutzt wird, für Käufer günstiger, um bis zu 14'400 Franken (1.8 Prozent auf 800'000 Franken). Neu fliesst dieses Geld aber erst mit der Rückerstattung zurück. Noch ist es ein Entwurf.
So rechnen Sie die Handänderungssteuer heute aus
Quellen: Regierungsrat des Kantons Bern, ; Regierungsrat, Vortrag zur Änderung des Handänderungssteuergesetzes, ; Grundbuchamt des Kantons Bern, Handänderungssteuer, abgerufen am ; Keystone-SDA via Bärner Bär, ; Anzeiger von Saanen,
Bauen, Bern und Ostermundigen
Tram nach Ostermundigen: Der Bund erteilt die Baubewilligung
Das Bundesamt für Verkehr hat Ende September die Plangenehmigung für das Tram von Bern nach Ostermundigen erteilt. Die gut 4.4 Kilometer lange Neubaustrecke führt vom Viktoriaplatz in Bern bis ins Oberfeld in Ostermundigen.
Rechtskräftig war die Bewilligung bei Redaktionsschluss noch nicht: Innert 30 Tagen ab Eröffnung kann Beschwerde erhoben werden. Einen Bau- und Betriebsstart nennt die Mitteilung nicht. Der Bau dauert laut dem Gemeinderat von Ostermundigen vier bis fünf Jahre.
Was das für Sie heisst: Eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr gehört bei der Wahl einer Wohnung oder eines Hauses zu den wichtigen Lagemerkmalen. Bis das Tram fährt, dauert es aber noch.
Quellen: Tram Bern-Ostermundigen AG via Stadt Bern, ; Gemeinderat Ostermundigen, Antwort auf die Interpellation zum Tram,
Politik, Stadt Bern
Stadt Bern stimmt am 29. November über Budget und Zentrum Bethlehem ab
Am 29. November entscheiden die Stimmberechtigten der Stadt Bern über das Budget 2027. Der Stadtrat legt ihnen ein Budget mit einem Defizit von 8.9 Millionen Franken vor; der Gemeinderat hatte 2.5 Millionen vorgesehen. Steueranlage (1.54) und Liegenschaftssteuer (1.5 Promille des amtlichen Werts) bleiben unverändert. Anträge auf eine Senkung oder Erhöhung der Steueranlage scheiterten im Stadtrat.
Am selben Tag geht es um die Planung Zentrum Bethlehem an der Riedbachstrasse. Auf dem Areal West entstehen rund 200 Wohnungen, mehr als die Hälfte dauerhaft in Kostenmiete. Insgesamt sind Wohnraum für rund 550 Personen und rund 500 Arbeitsplätze vorgesehen.
Was das für Sie heisst: Für Eigentümer in der Stadt Bern bleiben Steueranlage und Liegenschaftssteuersatz gemäss Vorlage unverändert. Am knappen Angebot ändern neue Wohnungen im Westen der Stadt kurzfristig wenig: Die Leerwohnungsziffer der Stadt Bern lag am 1. Juni 2026 bei 0.44 Prozent.
Quellen: Stadt Bern, ; Stadt Bern, Abstimmungsbotschaft vom 29. November 2026, abgerufen am ; Plattform J, ; Stadt Bern, Zentrum Bethlehem, ; Statistik Stadt Bern,
Recht, Schweiz
Bundesrat lehnt die Mietpreis-Initiative ab und plant einen Gegenvorschlag
Die Volksinitiative «Ja zum Schutz vor missbräuchlichen Mieten (Mietpreis-Initiative)» verlangt eine automatische und regelmässige Kontrolle der Mietzinse. Der Bundesrat lehnt sie ab, wie er am 25. September mitteilte. Er will ihr einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen: eine statistische Vergleichsmiete für den Anfangsmietzins und eine Indexierung im laufenden Mietverhältnis.
Die Vernehmlassung ist für die erste Hälfte 2027 geplant, die Botschaft ans Parlament bis Ende 2027. Separat passt der Bund die Mietverordnung an: Geregelt wird die zulässige Nettorendite für den Fall, dass der Referenzzinssatz über 2 Prozent steigt; der Entwurf folgt bis April 2027.
Was das für Sie heisst: Das betrifft vor allem Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus vermieten. Für selbst bewohntes Eigentum ändert sich nichts. Einen Gesetzesentwurf für den Gegenvorschlag gibt es noch nicht.
Quelle: Bundesrat,
Zahlen zum Markt
- Leitzins der Nationalbanknächster Entscheid am 10. Dezember 2026
0 %
Stand 24. September 2026, Schweizerische Nationalbank
- Referenzzinssatz für Mietennächste Publikation am 1. Dezember 2026
1.25 %
Stand 1. September 2026, Bundesamt für Wohnungswesen
- Festhypothek 10 JahreDurchschnitt der Richtsätze, bester ausgehandelter Zins 1.60 %
2.07 %
Stand 30. September 2026, Comparis
- SARON-HypothekDurchschnitt der Angebote für erstrangige Hypotheken
0.8 bis 1.2 %
Stand 30. September 2026, Comparis
- Preise Wohneigentum SchweizTransaktionspreise, drittes Quartal gegenüber Vorjahr (Einfamilienhäuser +2.8 %, Eigentumswohnungen +3.9 %)
+3.3 %
Stand 30. September 2026, IAZI
- Leerwohnungsziffer Kanton BernStichtag 1. Juni, Formularpflicht für den Anfangsmietzins gilt weiter
1.04 %
Stand 1. Juni 2026, Bundesamt für Wohnungswesen
- Leerwohnungsziffer Stadt Bern351 leere Wohnungen
0.44 %
Stand 1. Juni 2026, Statistik Stadt Bern
Alle Zahlen zum Immobilienmarkt Bern mit Erklärungen
Aktuell bei uns im Verkauf
- Münchenbuchsee7-Zimmer-Wohnung mit Sauna und zwei Balkonen7 Zimmer, 149 m² Wohnfläche
- IttigenAttika-Duplexwohnung mit Wintergarten und Panoramablick3.5 Zimmer, 110 m² Wohnfläche
Quellen
- Regierungsrat des Kantons Bern, 15. Oktober 2026
- Steuerverwaltung des Kantons Bern, TaxInfo Systemwechsel, abgerufen am 24. Oktober 2026
- Steuerverwaltung des Kantons Bern, TaxInfo Grundstückskosten ab 2029, 15. Oktober 2026
- Steuerrekurskommission des Kantons Bern, Entscheid 100 2023 496, 31. Juli 2024
- Steuerverwaltung des Kantons Bern, Erläuterungen zur amtlichen Bewertung, abgerufen am 24. Oktober 2026
- Comparis, Hypothekenbarometer, 13. Oktober 2026
- Schweizerische Nationalbank, 24. September 2026
- Schweizerische Nationalbank, Terminkalender, abgerufen am 24. Oktober 2026
- Raiffeisen Schweiz, 12. Oktober 2026
- Wüest Partner via cash.ch, 15. Oktober 2026
- ImmoScout24-Kaufindex (SMG), 6. Oktober 2026
- Regierungsrat des Kantons Bern, 6. Oktober 2026
- Regierungsrat, Vortrag zur Änderung des Handänderungssteuergesetzes, 16. September 2026
- Grundbuchamt des Kantons Bern, Handänderungssteuer, abgerufen am 24. Oktober 2026
- Keystone-SDA via Bärner Bär, 6. Oktober 2026
- Anzeiger von Saanen, 20. Oktober 2026
- Tram Bern-Ostermundigen AG via Stadt Bern, 28. September 2026
- Gemeinderat Ostermundigen, Antwort auf die Interpellation zum Tram, 9. September 2025
- Stadt Bern, 17. September 2026
- Stadt Bern, Abstimmungsbotschaft vom 29. November 2026, abgerufen am 24. Oktober 2026
- Plattform J, 11. September 2026
- Stadt Bern, Zentrum Bethlehem, 21. Mai 2026
- Statistik Stadt Bern, 11. August 2026
- Bundesrat, 25. September 2026
- Bundesamt für Wohnungswesen, Stand 1. September 2026
- IAZI, Stand 30. September 2026
- Bundesamt für Wohnungswesen, Stand 1. Juni 2026
Alle Angaben mit Sorgfalt aus den genannten Quellen zusammengestellt, geprüft am 24. Oktober 2026, ohne Gewähr. Die Einordnungen sind eine persönliche Einschätzung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung.



