Kosten
Was kostet der Verkauf mit uns?
Sie zahlen keine Pauschale. Das ganze Modell in vier Punkten:
- Keine Vorauszahlung. Fotos, Matterport-Rundgang, Drohne, Imagevideo und Verkaufsdokumentation finanzieren wir vor. Sie sind bei jedem Verkauf inklusive.
- Provision erst nach der Beurkundung. Vergütet wird nur die Erfolgsprovision, sofern der von uns empfohlene Angebotspreis gilt. Ausnahmen regelt der Vermarktungsauftrag.
- Jederzeit mit 30 Tagen kündbar. Unsere Vorleistungen verrechnen wir dann nicht. Ausgenommen sind Visualisierungen, die wir extern in Auftrag geben.
- Die Provision senkt den steuerbaren Gewinn. Bei der Grundstückgewinnsteuer zählt sie zu den Aufwendungen (Art. 142 StG).
Wer im Kanton Bern was bezahlt
Sie als Verkäuferin oder Verkäufer
- die Provision nach der Beurkundung
- die Grundstückgewinnsteuer auf dem Gewinn (Art. 126 StG). Wie hoch sie in Ihrer Gemeinde ausfällt, berechnet unser Grundstückgewinnsteuer-Rechner für alle 334 Gemeinden im Kanton Bern.
Die Käuferschaft
- die Handänderungssteuer von 1.8 % des Kaufpreises (Art. 2, 6 und 11 HStG). Wer die Liegenschaft als Hauptwohnsitz nutzt, kann bei der Grundbuchanmeldung die Befreiung auf den ersten 800'000 Franken beantragen. Sie gilt, wenn die Käuferschaft mindestens zwei Jahre ununterbrochen selbst dort wohnt (Art. 11a und 11b HStG).
- in der Regel Notariat und Grundbuch, als Richtwert rund 0.35 % des Kaufpreises
Quellen: Steuergesetz des Kantons Bern (StG, BSG 661.11), Art. 126 und 142; Handänderungssteuergesetz (HStG, BSG 215.326.2, Stand 01.04.2023), Art. 2, 6, 11, 11a und 11b. Notariat und Grundbuch: Richtwert aus unserer Praxis. Geprüft am 14.10.2026.